Jetzt noch bis zum 31.12.23 staatliche Förderungen von bis zu 488 Euro1 für dieses Jahr sichern. Die Förderungen1 unterstützen Sie beim schnelleren Aufbau von Eigenkapital. Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Mit LBS-Bausparen können Sie auf dem Weg zum eigenen Zuhause gleich mehrfach von staatlichen Förderungen1 wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester profitieren. So können Sie schneller Eigenkapital aufbauen oder die Fördergelder zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche nutzen.
10 Prozent Wohnungsbauprämie auf jährliche Einzahlungen bis maximal 700 Euro, 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf jährlich maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen, bis zu 175 Euro Wohn-Riester-Förderung jährlich, für unter 25-Jährige einmaliger Starterbonus im ersten Jahr von 200 Euro.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der nächste Schritt in Richtung Wohneigentum. Der Staat fördert1 die Einzahlung von bis zu 700 Euro auf Ihren Bausparvertrag mit 10 Prozent Prämie jährlich. Sie sind bei Vertragsabschluss noch unter 25 Jahre? Dann können Sie die Bausparsumme inklusive Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren für alles nutzen – auch wenn Sie keine Immobilie erwerben wollen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Blicken Sie entspannter in die Zukunft. Der Staat fördert Wohn-Riester-Bausparverträge oft schon bei kleinerer Sparleistung mit der vollen Zulage1. Und für alle unter 25 gibt es zusätzlich noch den einmaligen 200-Euro-Einsteigerbonus.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin auf einen Bausparvertrag einzahlen, spendiert der Staat1 noch mal 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage obendrauf.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Ledig | Verheiratet* Ein Arbeitnehmer |
Verheiratet* Zwei Arbeitnehmer |
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Jährlich maximal geförderte Sparleistung |
470 Euro | 470 Euro | 940 Euro |
Höhe der Förderung | 9 % | 9 % | 9 % |
Maximale Sparzulage | 43 Euro | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenzen | 17.900 Euro | 35.800 Euro | 35.800 Euro |
Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen kleinen Teil zahlt, können Sie den Betrag komplett aus eigener Tasche zahlen oder ihn auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken. Voraussetzung: Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, den Betrag direkt von Ihrem Gehalt abzuführen.
* Zusammenveranlagte Ehegatten/ Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.